Der BSW-Landtagsabgeordnete Sven Hornauf hat eine Kleine Anfrage an die Landesregierung Brandenburg gestellt, nachdem es bei einer Gedenkveranstaltung in Ziegenhals am 8. Februar 2026 zu einer polizeilichen Kontrolle wegen einer Vereinsfahne der VVN-BdA gekommen sein soll. Nach Hornaufs Darstellung wurde der Fahnenträger wegen des auf der Fahne abgebildeten roten Dreiecks (VVN-Symbol in Anlehnung an den „roten Winkel“ politischer KZ-Häftlinge) kontrolliert, fotografiert und seine Personalien wurden aufgenommen; zudem habe es Rücksprachen mit Vorgesetzten und einem diensthabenden Staatsanwalt gegeben.
Hornauf kritisiert eine Fortsetzung früherer Ermittlungen aus 2025 rund um „rote Dreiecke“ und spricht von Drangsalierung. Er verlangt Klarheit, ob es behördliche Anweisungen zum Umgang mit dem Symbol gibt. Zudem will er wissen, warum die Fahne laut Polizei nur „im Kontext“ der Veranstaltung als „nicht verboten“ gegolten habe – und ob das im Umkehrschluss bedeute, das Symbol werde außerhalb solcher Gedenkanlässe als verboten angesehen.
Zur Kleinen Anfrage im Wortlauf
Foto: Henning Schlottman (User:H-stt), CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons