‘London-Effekt’: Immer mehr Kameras bringen nichts! | 23.04.2026

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Rede vor dem Brandenburger Landtag,
Potsdam, 23.04.2026


Die Rede im Wortlaut:

Nun gut, also haben wir jetzt quasi den Koalitionsvertrag im Antragswege, aber politische Scheuklappen können wir auch damit umgehen. Wir finden Teile dieses Antrages sogar gut und werden diesem auch zustimmen.
Ja. Ja, das überrascht einige, Herr Fischer nicht, das ist mir klar. Ähm, der Punkt ist: Wir haben Schwierigkeiten mit den Anträgen zu Nummer 1 und 2. Deswegen beantragen wir gemäß Paragraph 64 Absatz 2 Nummer 1 Geschäftsordnung die Einzelabstimmung der fünf Punkte des Antrages.
Da vermutlich die Mehrheit dieses Hauses dem nicht folgen wird, haben wir auch schon mal quasi was vorbereitet.Ist wie in einer Kochsendung, nicht? Da ziehen wir dann den Änderungsantrag aus dem Ofen, und der Änderungsantrag hat genau den gleichen Inhalt, nämlich die Punkte 1 und 2 zu streichen.
Warum finden wir 3, 4, 5 schön, 1, 2 nicht so schön? Kann man kurz halten. Natürlich Antrag zu 3 oder Ziffer 3, ähm, dass die Veranstaltungserlaubnisverfahren vereinheitlicht werden sollen, liegt ja auf der Hand.
Wir hatten gerade, wenn Sie daran denken, welche Probleme die jahreszeitlich bedingten Veranstaltungen und Märkte in letzter Zeit hatten, nicht nur in ökonomischer Hinsich, das dringende Bedürfnis, dass hier einheitliche Verhältnisse geschaffen werden, damit auch Mindeststandards gesichert werden, was richtig ist, aber eben auch die Anforderungen nicht überspitzt werden, sodass in Kommunen also auch tatsächlich die Möglichkeit besteht, Weihnachtsmarkt etc. sicher durchzuführen.
Dass wir ein Problem bei der Munitionssuche haben, ich glaube, das ist allgemein bekannt. Wir fragen uns allerdings, ob es wirklich Sinn macht, das nur auf den Landkreis Oberhavel auszudehnen. Erinnern Sie sich diese Woche daran: fünf Bomben hier am Montag, heute zwei in Michendorf. Wir reden ja wohl von einer Problematik, die das ganze Land betrifft.
Und in dem Zusammenhang vermissen wir ganz klar die Forderung der grundlegenden Verantwortlichmachung des Bundes als Rechtsnachfolger des Reichs, die uns das Ganze eingebrockt haben.
Da kommen wir nun kurz noch zu den Punkten, warum wir da ein Problem mit den Anträgen zu eins und zwei haben. Wir haben es ja heute schon gehört: toll, immer mehr Überwachung, immer mehr Kameras, gleich noch KI. Das wird uns angepriesen als der Weg aus der Problemlage.
Wir teilen mit Kollegen Stohn die Beobachtung, dass nicht nur Vandalismus, Müllablagerung, Ruhestörung, also der ganze Kram, den die Ordnungsbehörden auf den Hals haben, tagtäglich, dass der zugenommen hat, stark zugenommen hat, und dass die gesellschaftliche Rezeption unmöglich wird.
Das Problem ist: Das lösen Sie nicht mit Kameras, und das ist explorativ belegt. Nehmen Sie sich nur unser Beispiel an. 400 Meter von uns entfernt: der Hauptbahnhof. Dort war ein Jahr lang die Kameraanlage kaputt, und die Anzahl der angezeigten Straftaten ist – hups – zurückgegangen. Fühlten die sich etwa nicht gesehen, die Täter?
[Zwischenfragen]
Äh, ich fang mal mit Kollegen Möller an. Ähm, unsere Ablehnung der Ziffer 1 richtet sich nicht gegen die Videoüberwachung an sich. Wir sind der Meinung, wenn sie im rechtsstaatlichen Rahmen bleibt – und die Regelungen dafür sind eindeutig und sind auch klar gegeben, nämlich sachanlassbezogen, zeitlich und räumlich befristet, und das ist die Rechtsprechung der Gerichte in Brandenburg ja relativ eindeutig –, dann ist das selbstverständlich ein probates Mittel, in entsprechenden anlassbezogenen Schwerpunkten auch zu einer Verbesserung der Sicherungslage beizutragen.
Und insoweit ist es sicherlich – und das sage ich jetzt nicht nur als „Böschungspole“, der ja auch von den Kriminalitätsereignissen betroffen ist, vulgo Frankfurter –, sondern auch für unsere Fraktion, dass wir natürlich der Meinung sind, dass ein ordentliches Grenzregime, eine ordentliche staatliche Verwaltung auch erfordert, dass die staatlichen Stellen in der Lage sind, die Regeln durchzusetzen.
Und ob das, was dort gerade mit dieser aufgesetzten Nummer der Grenzüberwachung, wirklich einem staatlich sinnhaften Grenzregime entspricht, wagen wir ganz stark zu bezweifeln. Und dazu gehören auch die Kameras.
Der zweite Punkt von Herrn Dr. Bernt ist richtig. Wir haben uns auch ernsthaft lange überlegt, ob wir die Streichung beantragen oder nicht. Ähm, wir sind darüber gestolpert durch die Begründung des Antrages, nicht durch den Antragstext. Und wir sind uns alle einig, dass insbesondere – hier wurde ja einiges genannt an Ausrüstungsgegenständen –, dass stichfeste Westen der oberen Schutzklasse anzuschaffen sind. Und da sind wir uns alle eigentlich einig.
Nur, wenn Sie sich die Begründung angucken, dann konditioniert der Antrag den Inhalt von Nummer 2 mit Nummer 1, nämlich auch mit den Mitteln der Überwachung, und damit haben wir ein Problem. Wir wollen diese Vorprägung nicht. Das ist für uns der Punkt.
Und Herr Adler. Ach, Herr Adler. Ja. Ähm, ist Ihnen aufgefallen, dass die Kollegen rechts immer schon ganz schubbrig werden, wenn Sie zum Mikro gehen? Deswegen muss ich das mal so sagen. Also, ich kann Ihnen sagen: Bei mir ist der Effekt nicht gegeben. Deswegen: Ich mag Ihre Fragen ja, aber dieser Effekt wird bei mir nicht eintreten. Das mal vorab.
Der Placeboeffekt, den haben Sie tatsächlich nicht nur im Gesundheitswesen, sondern tatsächlich natürlich auch im Präventionsbereich. Der ist belegt, der ist nicht zu leugnen. Nur hier haben wir einen signifikanten Zusammenhang. Es ist allgemein bekannt, dass diese Kameraanlage über ein Jahr lang nicht funktionierte. Und ich glaube nicht, dass offensichtlich potenzielle Straftäter davon ausgegangen sind, dort gefilmt zu werden, und deswegen das unterlassen haben.
Also, wir sehen den von Ihnen ja letztlich suggerierten oder zumindest insinuierten Zusammenhang nicht. Also: nein. So, jetzt weiter mit den eigentlichen Texten.
Diese Belege, dass Videoüberwachung in der Form nichts bringt, sieht man schön an Europas Hauptstadt oder Europas führendem Land für Videoüberwachung, nämlich das Vereinigte Königreich.
20 Millionen Kameras auf 44 Millionen Einwohner ist die höchste Dichte. In London steht das Ganze sogar bei 73,31 Kameras je 1.000 Einwohner.
Und der Effekt war im letzten Jahr nach Meinung von Scotland Yard, dass beispielsweise die durch das Gesichtserkennungssystem vermeintlich ermittelten Personen sich in 81 Prozent der Fälle als Rohrkrepierer herausstellten. Es waren schlicht die falschen.
Das heißt: Nicht nur, dass das Ganze nicht funktioniert, es wirkt auch nicht. Und der Innenminister wörtlich hat letztes Jahr gesagt – oder die Innenministerin konkret, die Auswertung hat ergeben, dass die Kameras nur einen bescheidenen Einfluss haben, um Kriminalität zu bekämpfen.
Die Untersuchung des EU-Parlaments 2023 hat festgestellt, dass die davon erfassten unschuldigen Betroffenen unverhältnismäßig oft häufigen Kontrollen und Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterzogen werden.
Wir sehen also: Wir haben eine ganz beschränkte Wirkung, teilweise gar keine Wirkung, und auf der anderen Seite haben wir einen Eingriff, einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre, einen tiefen Eingriff in den Rechtsstaat. Und dort ist den Anfängen zu wehren, gerade wenn hier es offensichtlich schlichtweg nutzlos ist.
Danke.