Rede vor dem Brandenburger Landtag,
Potsdam, 17.09.2026
Die Rede im Wortlaut:
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
also da kann ich mich der Frau Kollegin nur anschließen: Kommen Sie in jedem Fall nach Frankfurt und gucken Sie sich das an. Vielleicht nicht nur das.
Ich habe mich aber auch gefragt: Was hätte denn Kleist gesagt, wenn er quasi jetzt aufgewacht wäre und den Antrag gesehen hätte?
Da ist mir ein bisschen was anderes eingefallen. Ich glaube, es passt eher der „Prinz von Homburg“ im fünften Akt, als er aufwacht und sagt:
„Doch ist das echt? Ein Traum, was sonst? – In Staub mit allen Feinden Brandenburgs!“
Denn so ein bisschen ist das hier. Man verhält sich ein bisschen feindlich, weil man, glaube ich, ein bisschen das Thema verkennt. Um was geht’s eigentlich?
Wir haben sieben Handschriften Heinrich von Kleist und eine Handschrift, einen Brief seiner Verlobten Wilhelmine von Zenge, die schlichtweg unterschlagen und verhehlt wurden, und zwar zum Nachteil der Stadt Frankfurt. Und mittlerweile ist es ja auch der Nachteil des Landes Brandenburg, weil diese Stücke sich unrechtmäßig in der Staatsbibliothek befinden.
Neudeutsch hätte man gesagt: Raubkunst. Nur, dass wir hier eine Besonderheit haben: Wir haben ja ein kollusives Zusammenwirken von NS-Funktionären und DDR-Funktionären, und das wirkt bis heute fort.
Was ist passiert?
Als im Jahre 1953 nach den Kriegszerstörungen die neue Gedenkstätte, die Kleist-Gedenkstätte, feierlich eröffnet wurde, fiel auf – und zwar der damaligen Leiterin des Stadtarchivs, Elfriede Schirrmacher –, dass diese Stücke im Bestand der Kleist-Gedenkstätte fehlten.
Nach ihren Recherchen – es ist sogar, wir waren ja in Preußen, alles gut dokumentiert – hat der Vorsitzende der Kleist-Gesellschaft, Georg Minde-Pouet, nach der Säuberung, der rassistischen Säuberung dieser Kleist-Gesellschaft im Jahre 1936 – also, man hat alle jüdischen Mitglieder rausgedrängt, viele liberale Mitglieder sind dann freiwillig ausgeschieden – das Stadtarchiv dazu gedrängt, ihm diese Handschriften zu überlassen, vermeintlich unter dem Ansatz, sie zu reproduzieren.
Der Direktor der Stadtbibliothek Frankfurt, Richard Groeper, holte sie dann zum 125. Todestag zurück. Das heißt: Im November 1936 waren diese Handschriften zuletzt in Frankfurt (Oder), wurden dort ausgestellt.
Im Dezember 1936 hat Minde-Pouet diese wieder an sich genommen, erneut unter der Ansage, sie zu reproduzieren. Und dann findet sich plötzlich Ende Dezember 1936 ein Kaufvertrag zwischen Minde-Pouet und – unter Vermittlung der Autographenhandlung J. A. Stargardt – mit der Preußischen Staatsbibliothek über horrende 4.225 Reichsmark.
Interessant: Handelnde Sachbearbeiterin auf Seiten der Preußischen Staatsbibliothek 1936/37 und dann noch 1953 war seine Tochter. So viel zum Thema gutgläubiger Eigentumserwerb.
Am 6.1.1937 inventarisierte die Preußische Staatsbibliothek den Bestand, also machte da einfach einen Stempel drauf. So viel übrigens auch zum Thema “Konservation” – ganz toll gelaufen!
Die Mahnungen der Gedenkstätte in Frankfurt (Oder) blieben fruchtlos. Der Krieg brach kurz danach aus. Die juristischen Bemühungen scheiterten.
1953 wandte sich die Stadt Frankfurt (Oder) wieder an die damalige Staatsbibliothek der DDR und Johannes R. Becher ließ ein sogenanntes Gutachten erstellen. Also, dieses Gutachten verdient den Namen nicht. Das ist so ideologiegetrieben: weil Kleist gleich Preuße gleich böse.
Und deswegen sollte das in Berlin bleiben, möglichst unter Verschluss. Und deswegen wurde dort Frankfurt (Oder) um sein Eigentum schlichtweg betrogen. Der Witz ist: Es ist ja nicht mal das Eigentum von Frankfurt (Oder) gewesen, weil vier dieser Handschriften Dauerleihgaben der Familie von Kleist waren. Aber da die auch alles böse Preußen waren, wurden die dann gleich mit unter diesen Eigentumsverlust subsumiert.
Und wenn dann heute auch – und da verstehe ich die Ministerin überhaupt nicht – in ihrer Antwort gesagt wird: Natürlich ist der Eigentumserwerb legal gewesen. Da muss ich Ihnen sagen: Ein Blick ins BGB reicht. § 935 Absatz 1.: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von gestohlenen Dingen.
Und das war 1936 so, das war 1953 so – auch da galt noch das BGB in der DDR – und das ist auch heute so.
Und dann könnte man wieder mit Kleist fragen: Oder was würde denn Kleist zu diesem Punkt sagen? Da ist mir ein Zitat aus der „Hermannsschlacht“ eingefallen. Da lässt er dort Aminius sagen, “er” – also der Übeltäter – “sei verflucht, wenn er das tut. Da gibt es dann keine Justiz mehr.“
Und offensichtlich scheint das hier so zu sein. Kein Fachmann, weder 1936 noch 1953, konnte bei dem Erwerb dieser Handschriften gutgläubig sein. Und wenn man nicht gutgläubig ist, dann ist das die ständige Rechtsprechung des BGH zu Raubkunstsachen oder überhaupt zu Kunstsachen.
„Jeden Kenner auf dem Gebiet der Kunst trifft eine Pflicht zur Nachforschung beim Erwerb eines Kunstwerkes als Voraussetzung für den guten Glauben.“
Das galt 1936, das galt 1937, 1953 und heute. Das heißt: Bis heute gilt, die Staatsbibliothek konnte jedenfalls nach unserem Rechtsverständnis diese Handschriften nicht legal erwerben.
Und deshalb gibt’s daraus nur eine Konklusion: Diese Handschriften müssen selbstredend wieder zurück nach Frankfurt (Oder). Aber nicht als Leihgabe oder als Ausstellungsstück, sondern um die Unterschlagung und die Hehlerei rückgängig zu machen.
Diese Handschriften gehören nach Frankfurt (Oder), und selbstredend sind sie dann auch eine Reise wert.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Ministerin,
das ist das Problem. Das ist mir die letzten drei Tage aufgefallen. Hier wird etwas sachlich vorgetragen und dann wird insbesondere von Seiten der Landesregierung so getan, als ob man sich zum Thema, zum Vortrag oder zum Inhalt des Vortragenden äußert. Das haben Sie nicht.
Sie haben gerade sachlich falsch vorgetragen, und das war nicht nur am Thema vorbei, sondern Sie haben es schlichtweg verdreht. Und es ist nicht nur, dass Sie versuchen, etwas zu suggerieren, sondern es ist sachlich falsch. Es ging nie um den Vorhalt, dass hier ein Restitutionsanspruch besteht.
Das ist das Problem, was Sie nämlich in die Welt setzen. Deswegen auch dieses Gutachten – Unsinn – und die Aussagen dazu sind Unsinn. Weil es ging nie um Restitution.
Es geht um bürgerlich-rechtliches Eigentum, was nicht untergegangen ist. Und dazu muss ich nichts restituieren, sondern es ist ein ganz normaler Anspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Und wenn Sie anhand dieser ganzen Umstände, die hier waren, die Verwandtschaft … Ich erinnere daran: Georg Minde-Pouet – in der Presse wurde ihm ein „liederlicher Lebenswandel“ vorgehalten.
Für die Kollegen, die das nicht kennen: Er hat gesoffen, rumgehurt und hatte Schulden. Das war der Kontext in der bürgerlichen Presse dazu.
Das war in den damaligen Zeitungen. Es war bekannt: Der Mann befindet sich in Vermögensverfall.
Ein Fachmann kauft diese Handschriften an, und da ist die Rechtsprechung in Deutschland – und nicht nur erst seit dem Fall Gurlitt – völlig klar: Wenn ein Fachmann solche Kunstwerke ankauft, muss er sich positiv davon überzeugen, woher die kommen, woher die Verfügungsberechtigung stammt.
All dies ist nicht erfolgt. All dies ist in den Zeugenaussagen des Vermittlers, des Herrn Stargardt, dargelegt. Und das ist nämlich der Punkt:
All dies wird ignoriert, und zwar in der DDR in dieser Stellungnahme des Rechtsamtes und leider eben auch von Ihnen. Und deswegen ist es sachlich falsch und bedarf der Berichtigung.
Zum Thema passende Anfrage
Kleine Anfrage 827: Rückgabe von Kleistbriefen
Antwort der Landesregierung