Sicherstellung der Betriebsbeschränkungen für Windräder

Kleine Anfrage 441 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) an die Landesregierung

Das BVerwG hat mit Urt. v. 23.01.2025, 7 C 4.24, die Erweiterung von Windparks erleichtert
und den rechtlichen Lärmschutz für entferntere Anwohner verschlechtert. Die Anwohner sollen nicht auf einer genauen Einhaltung nächtlicher Lärmwerte bestehen können. Vielmehr
müssen die Behörden auch nachts einen regulären Betrieb zulassen, wenn die Zusatzbelastung (vermeintlich) gering ist. Der Klägerin, die Leistungseinbußen der WEA geltend
machte, war eine Genehmigung zum Bau und Betrieb von drei weiteren Windrädern (zu 24
im Bestand) im Landkreis Prignitz erteilt worden. Eine Nebenbestimmung in der Genehmigung des LfU für die drei neuen Anlagen sah nachts einen von der jeweiligen Windgeschwindigkeit abhängigen „schallreduzierten Betriebsmodus“ vor.

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