Kleine Anfrage 461 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion)
Durch Medienberichte, u. a. des RBB, wurde bekannt, dass im Rahmen von zwei Ermitt-lungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ein Programm der Polizei Sachsen zur Gesichtserkennung genutzt wurde. In beiden Fällen ging es um die Verfolgung von Ei-gentumsdelikten. Durch mobile oder fest installierte Kamerasysteme wurden Kraftfahrzeuge und Personen aufgenommen, sowie Kennzeichen und Gesichter gescannt. Diese wurden dann, angeblich „in Echtzeit“, mit Bilddaten der Polizei abgeglichen.
Mit Beschluss vom 22.07.2022, Az. 22 Qs 40/19, stellte das Landgericht Frankfurt (Oder) allerdings fest, dass die automatische Erfassung von Kennzeichen durch das System KESY in Brandenburg mangels vorhandener Rechtsgrundlage rechtswidrig erfolgte. Die Bindung der Exekutive, also auch der Landespolizei, an die gerichtlichen Maßgaben dürften bekannt und ebenso zwingend zu beachten sein, stehen hier aber offenbar in Frage.