Die Bundesimmobilienagentur hat mitgeteilt: Konversionsprozesse werden ausgesetzt, eine militärische Weiternutzung für die Bundeswehr wird vorbereitet. In Brandenburg sind 15 frühere Standorte betroffen, viele davon ehemalige WGT-Flächen.
Ich frage die Landesregierung: Wurde das Land informiert oder beteiligt? Wie bewertet sie die Entscheidung des Bundes? Welche Kosten entstehen, und wie sollen sie finanziert werden – ggf. mit Zustimmung des Bundesrats?
Sind Flächen berührt, die unter das Verwaltungsabkommen von 1994 fallen? Wird das Land einer erneuten militärischen Inanspruchnahme entgegentreten und die zugesagte „gemeinschaftliche Entwicklung“ mit den Kommunen durchsetzen?
Welche Folgen hat das für Landes- und Regionalplanung? Wie unterstützt das Land betroffene Kommunen, auch bei Entschädigungen? Wie sichert es deren Planungshoheit bei Konflikten mit Bundes- oder Bundeswehrplänen?
Schließlich: Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund früherer Zusicherungen gegenüber der Sowjetunion/Russland die geplante NATO-Nutzung ehemaliger WGT-Liegenschaften – ist das eine Provokation oder ein Schritt in eine neue Aufrüstung?