Automatische Kennzeichenerfassung in Brandenburg

Kleine Anfrage 463 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion)

Im Jahr 2023 haben die brandenburgischen Ermittlungsbehörden nach eigenen Angaben in 172 Fällen eine automatische Kennzeichenerfassung eingesetzt. Im Jahr 2022 sollen es 116 Fälle gewesen sein. Die Steigerung ist also evident. Das brandenburgische System (KESY) existiert bereits seit 2010, in der Vergangenheit fand neben der Fahndung nach konkreten Straftätern eine massenhafte, automatische Aufzeichnung von Kennzeichen statt, welche u.a. vom Landgericht Frankfurt (Oder) (Beschl. v. 22.07.2022, Az. 22 Qs 40/19) als rechtswidrig eingestuft wurde. Eine Änderung der Rechtslage ist seitdem allerdings nicht erfolgt, so dass die Gründe der gerichtlichen Entscheidungen unverändert fortbestehen.

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