Antrag vergurkt! – Juristische Märchenstunde | 28.01.2026

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Rede vor dem Brandenburger Landtag,
Potsdam, 28.01.2026


Die Rede im Wortlaut:

Also, ich bin ja einigermaßen entsetzt, was für eine Märchenstunde hier unter juristischen Kollegen teilweise abgehalten wird. Also, die Differenz zwischen Wirklichkeit und Wahrnehmung ist ja erheblich verzerrt. Oder man könnte auch fragen, was haben Sie heute früh gefrühstückt? Also gut war es jedenfalls nicht. Aber ich fange mal mit dem Fett ganz rechts an. Wir haben heute wieder einen typischen AfD-Antrag, leider und zwar immer dann, wenn Sie nicht über Volk und Raum reden, dann greifen sie echte Probleme auf und schaffen es aber, die Lösung zu vergurken.

Genau wie hier. Ich muss es mal so deutlich sagen, dass es nicht ein Leben von mit Mut und Hoffnung, sondern ein Leben von der Hand in den Mund. Und zwar haben sie die Hand verschluckt. Und das ist das Problem, dass wir eben leider dann auch diesem Antrag nicht zustimmen können, obwohl in der Sache völlig berechtigt und das sehe ich ganz anders als meine beiden Vorgänger, die offenbar lange nicht beim Arbeitsgericht waren. Das gönne ich Ihnen, das wünsche ich Ihnen auch. Das freuen, da freuen sich aber die Betroffenen drüber, wenn sie denen das erzählen. Da komme ich gleich noch zu.

Das ist nämlich das Grundproblem in unserem Land. Es ist nicht alles Dufte, liebe Kollegen von der SPD. Es gibt Probleme und die Probleme gehen nicht weg. Die kann man auch nicht aussitzen. Die kann man auch nicht ignorieren. Im Gegenteil, die Quittung dieses Ignorierens sitzt ganz recht. Sie sitzt ihn gegenüber. Da kann ich nur sagen, herzlichen Glückwunsch. Das ist das Ergebnis ihrer Politik und so geht das munter weiter.

Und jetzt haben sich auch genau die richtigen Partner zusammengefunden, die uns dieses Problem beschert haben. Ja, es gibt ein Problem, nämlich eine unsägliche Arbeitsgerichtsreform, die die damalige Justizministerin gegen allen berechtigten Widerstand gegen die Hinweise aus den Fachkreisen durchgesetzt hatte und die das ins politische Grab mit nach Berlin genommen hat. Und ich zitiere einfach mal den Kollegen von Ossowski, der völlig zurecht gesagt hat, dass mit dieser Reform die letzte funktionsfähige Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg zerschlagen wurde. Das mag jetzt etwas überspitzt und etwas ungerecht gegenüber den anderen Gerichtszweigen sein. In Kern stimmt es aber? Gucken Sie sich die Entwicklung der Verfahrenslaufzeiten an. Wir hatten Zustände beim Arbeitsgericht, die waren sagenhaft und zwar in positiver Hinsicht. Jeder Verwaltungsrichter kriegt ein Herzinfarkt, wenn er hört, dass nach 3 Wochen ein Gütetermin angesetzt wird, dass Kammertermine nach 3 bis 4 Monaten über 90% Erledigungsquote bringen. Da haben Sie beim Verwaltungsgericht noch nicht mal die Erwiderung im Eillverfahren bekommen. Das ist die Realität in unserem Land. Und wenn wir uns dem verweigern, profitiert jemand, der davon eigentlich nicht profitieren sollte.

Jetzt haben wir aber das Problem, dass wir einen wirklich ganz schlecht gemachten Antrag haben und ein paar Spitzenbeispiele muss ich Ihnen einfach vorhalten, weswegen wir eben diesen Antrag nicht zustimmen können. Es geht ja schon los. Sie benennen nur Potsdam. Was ist denn mit Eberswalde? Existiert da nicht das Problem oder hört das an der Gemarkungsgrenze auf?

Das nächste die Zeitschiene. Meinen Sie das ernst? In zwei Monaten ein Gericht wieder einrichten? Jetzt mal wirklich. Also, ich meine, ist ihnen klar, was da dran hängt? Und damit meine ich noch nicht mal Konkurrentenschutzverfahren. Ich erinnere nur an das legendäre Verfahren von Kollegen von Ossowski gegen unsere damalige Justizministerin. Eine Sternstunde des Rechtsstaates, dass ihr richterliche Unabhängigkeit gewahrt wurde, Ministerliere Willkür verhindert wurde. Und wie lange hat’s gedauert? 3 Jahre, zweieinhalb Jahre und sie gehen von zwei Monaten aus. Ernsthaft? Was wollen Sie den zwei Monaten machen? Eine Personalratsanhörung. Es ist Quatsch. Ich muss es so deutlich sagen. Das ist Murks.

Der Punkt an der Sache ist der, wenn Sie Gerichtsbezirke ändern, müssen Sie geschlossene Regelung treffen, damit der Anspruch auf den gesetzlichen Richter gewahrt bleibt. Und das finden Sie hier nicht. Sie verändern die Gerichtsbezirke nicht nur proaktiv in Richtung Potsdam, sondern sie beschneiden auch Neuruppin. Da findet sich kein Wort drin. Und gerade weil sie die Hilfsbedürftigen angesprochen haben, es ist noch nicht mal eine … gerade diese Gruppe wird dadurch böse beschädigt, dass sie keine Regelung beispielsweise für die Überleitungsvorschriften bei den PKH Bewilligungen drin haben, wenn sich der Gerichtssprengel ändert, weil in der Regel nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet wird. Gerade die Gruppe, die Sie schützen wollen, verletzen sie damit.

Ich mache mal Schluss aus Zeitmangel und sage ganz einfach, wir sind hier gerade nicht im luftleeren Raum. Wir sind in der Wirklichkeit und die Wirklichkeit bedarf einer Regelung. Die Regelung ist überfällig und wir können auch nicht warten. Wir können nicht noch eine Anhörung machen. Im Augenblick warten Sie auf Kammertermine 18 Monate. Im Kündigungsschutzverfahren – als ich danach fragte – im August – wann mein Kammertermin, wenn er im Kündigungsschutzverfahren ist und fragte, ist es vor den Winterferien? Meinte die Richterin ja, aber vor den Winterferien 2027.

Vielen Dank.