AfD-nahe Stiftung durch Steuergelder unterstützt

Kleine Anfrage 462 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion)

Die AfD-nahe Stiftung Erasmus-Stiftung Brandenburg erhielt nach Angaben des Ministeri-ums des Innern und Kommunales in den Jahren 2022 bis 2024 ca. 96 000 Euro an Förde-rung als parteinahe Stiftung aus dem Landeshaushalt. Gefördert wurden damit Vorträge, Seminare und zwei Studien.
Weder auf Bundesebene noch in irgendeinem anderen Bundesland wird die AfD-nahe Stif-tung gefördert, Brandenburg ist offensichtlich das einzige Bundesland. Auf Bundesebene wurde bereits im Jahr 2023 das Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) beschlossen, nach welchem die Förderung von parteinahen Stiftungen u.a. vom Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung abhängt.

Bereits im April hatte die Abteilung Verfassungsschutz des MIK die AfD Brandenburg als
„gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, die Einstufung wurde allerdings vorerst ausgesetzt, obwohl es verbale gleichlautende Bekundungen der damaligen Innenministerin dazu gab. Seit 2020 galt die AfD Brandenburg als Verdachtsfall für eine rechtsextremistische Bestrebung. Gleichzeitig wird die Spitze der Landesregierung nicht müde, sich
von der AfD verbal abzugrenzen und verlangt von den eigenen Abgeordneten, jeden – selbst
sachlich noch so begründeten – Inhalt und Antrag abzulehnen. Diese Situation lässt ein evidentes Auseinanderfallen von Wort und Tat vermuten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Für welche Vorträge, Seminare (Inhalt, Redner/Rednerin, Ort, Datum) und Studien
    wurde die Erasmus-Stiftung Brandenburg in den Jahren 2020 bis 2024 konkret mit
    welchen Beträgen vom MIK gefördert? Wie hoch waren die Vortrags- und Seminarhonorare? (Die Auflistung soll tabellarisch erfolgen.)
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Brandenburg das einzige Bundesland ist, in welchem die AfD-nahe Stiftung aus Landesmitteln gefördert wird, obwohl die Landesregierung sonst strikt jegliche inhaltliche Initiative der AfD (selbst bei politfreien Themen wie den Gebührenordnungen für die amtliche Fleischbeschau) ablehnt?
  3. Wie ist die Förderung von Vorträgen, Seminaren und Studien durch das MIK zu rechtfertigen, wenn die AfD Brandenburg vom MIK selbst als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wurde? Wie begründet sich eine Finanzierung von rechtsextremistischen Bestrebungen aus Steuermitteln?
  4. Plant die Landesregierung die Einbringung eines brandenburgischen Stiftungsfinanzierungsgesetzes?
  5. Gab es in den Jahren 2020 bis 2024 Anträge auf Förderung durch das MIK von der
    Erasmus-Stiftung Brandenburg die vom MIK nicht bewilligt wurden, wenn ja, aus welchen Gründen?

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Antwort der Landesregierung