Kleine Anfrage 463 des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion)
Im Jahr 2023 haben die brandenburgischen Ermittlungsbehörden nach eigenen Angaben in 172 Fällen eine automatische Kennzeichenerfassung eingesetzt. Im Jahr 2022 sollen es 116 Fälle gewesen sein. Die Steigerung ist also evident. Das brandenburgische System (KESY) existiert bereits seit 2010, in der Vergangenheit fand neben der Fahndung nach konkreten Straftätern eine massenhafte, automatische Aufzeichnung von Kennzeichen statt, welche u.a. vom Landgericht Frankfurt (Oder) (Beschl. v. 22.07.2022, Az. 22 Qs 40/19) als rechtswidrig eingestuft wurde. Eine Änderung der Rechtslage ist seitdem allerdings nicht erfolgt, so dass die Gründe der gerichtlichen Entscheidungen unverändert fortbestehen.
Ich frage die Landesregierung:
- In wie vielen Fällen wurde die automatische Kennzeichenerfassung im Jahr 2024 von
den Ermittlungsbehörden im Land Brandenburg eingesetzt? Aus welchen Gründen
wurde die Kennzeichenerfassung wie oft eingesetzt (bspw. Abwehr von akuter Gefahr
von Leib oder Leben, Verhinderung unmittelbar bevorstehender Straftaten, etc.)? - Sofern unmittelbar bevorstehende Straftaten verhindert werden sollten, um welche Art
von Delikten ging es dabei? - Wie viele Kennzeichen wurden insgesamt erfasst? Wurden die betroffenen Personen
von den Ermittlungsbehörden über die Erfassung informiert? - Wurden die erfassten Kennzeichen gespeichert, wenn ja, wie lange? Existieren in einem oder in mehreren Fällen noch Daten über erfasste Kennzeichen auf Datenträgern
der Ermittlungsbehörden, obwohl sie von den KESY-Datenträgern gelöscht wurden? - Auf welcher Rechtsgrundlage findet die automatische Kennzeichenerfassung statt?
Wie wird der Einsatz vor dem Hintergrund der bisher ergangenen Rechtsprechung zur
automatischen Kennzeichenerfassung bewertet? - Plant die Landesregierung eine gesetzliche Regelung für eine Kennzeichenerfassung
im automatischen Aufzeichnungsmodus zu schaffen?