Schluss mit der Kriminalisierung von Dankbarkeit

Sven Hornauf fordert Klarheit bei Abschlussgeschenken

Sven Hornauf fragt nach: Müssen Abschlussgeschenke an Lehrer wirklich ein Fall für die Bürokratie sein?

Jedes Jahr zum Schulabschluss möchten viele Eltern und Schüler ihren Lehrerinnen und Lehrern einfach mal „Danke“ sagen – mit einem kleinen Geschenk, einem Fotobuch oder einem Blumenstrauß. Doch genau das kann in Brandenburg schnell zum Problem werden. Denn laut einer alten Verwaltungsvorschrift dürfen Lehrkräfte solche Geschenke nur in Ausnahmefällen annehmen – und auch nur, wenn sie vorher beantragt und genehmigt wurden. Der Maximalwert: 15 Euro.

Sven Hornauf, Abgeordneter der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, wollte es genauer wissen und hat die Landesregierung mit einer Kleinen Anfrage um Klarheit gebeten: Wie oft werden solche Geschenke beantragt? Wie oft abgelehnt? Und wie viele Eltern, Schüler oder Lehrer wurden deswegen sogar strafrechtlich verfolgt?

Für Hornauf ist klar: „Wir müssen aufhören, den gesunden Menschenverstand durch übertriebene Vorschriften zu ersetzen. Dankbarkeit darf kein Verwaltungsakt sein.“ Mit seiner Anfrage will er erreichen, dass die Regeln überarbeitet werden – damit Abschiedsfeiern an Schulen wieder das sind, was sie sein sollten: ein würdiger und herzlicher Abschluss.

Zum Wortlaut der Anfrage

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