In der Tageszeitung Märkische Oderzeitung (MOZ) ist ein Artikel zur Frage erschienen, wie Brandenburg mit Dankesgeschenken an Lehrkräfte umgeht und welche Korruptionsrisiken damit verbunden sind.
Die MOZ berichtet: In Brandenburg gilt für Geschenke an Lehrkräfte eine Wertgrenze von 15 Euro. Das führte zum Schuljahresende zu Unsicherheiten bei Abschlussklassen und Eltern. Der BSW-Landtagsabgeordnete Sven Hornauf hat deshalb eine Kleine Anfrage an das Bildungsministerium gestellt. Er wollte wissen, wie oft Ausnahmen von der 15-Euro-Grenze genehmigt oder abgelehnt wurden und ob es Verstöße oder sogar Anzeigen gab. Laut Landesregierung gab es zwischen 2018 und 2025 Fälle, die einer (auch teilweise) Zustimmung der Schulämter bedurften, konkrete Zahlen oder Erläuterungen dazu liegen aber nicht vor; auch zu Verstößen werden keine Daten erhoben. Das Ministerium hält an der Regel fest und sieht darin einen angemessenen Ausgleich zwischen Korruptionsprävention und „sozialadäquaten“ Zuwendungen. Hornauf kritisiert die Vorgabe als überbürokratisch und nicht mehr zeitgemäß; er verweist auf die seit 1. Januar 2025 steuerlich üblichen 50-Euro-Grenzen für Unternehmensgeschenke und kündigt eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel an, die „Kriminalisierung von Dankbarkeit“ zu beenden.
Hier finden Sie die Kleine Anfrage sowie die Antworten der Landesregierung.